Initiative-Seuzach
Liebe Seuzacherinnen und Seuzacher, kommen Sie am 2. Dezember um 20:00 Uhr im Saal Zentrum Oberwies zur Gemeindeversammlung und unterstützen Sie unsere Initiative! Gemeinsam können wir eine faire Lösung für die neuen Asylunterkünfte ausserhalb von Ohringen finden. Machen Sie mit – Ihre Stimme zählt!
Initiative zur Verlagerung der Asylunterkunft
Die Initiative strebt eine gerechte Lösung für zusätzliche Unterkünfte für geflüchtete Personen in Seuzach an, um die Belastung von Ohringen zu minimieren und die soziale Integration zu fördern.
An der Gemeindeversammlung werden wir die Verschiebung der Abstimmung über die Initiative beantragen. Dies deshalb, weil ein Rekurs gegen den beleuchtenden Bericht bei Bezirksrat hängig ist. Solange der Bezirksrat über diesen Rekurs nicht entschieden hat, macht eine Abstimmung über die Initiative keinen Sinn. Wenn bereits jetzt über die Initiative abgestimmt wird, ist die Rechtslage nach wie vor unklar. Deshalb soll die Initiative der Gemeindeversammlung erst wieder vorgelegt werden, wenn der Bezirksrat über den Rekurs entschieden hat.
2024
März
Der Gemeinderat entscheidet über die Erweiterung der Notunterkunft in Ohringen.
2024
6. Juni
Die Initiative wird mit 237 Unterschriften eingereicht.
2024
10. Juni
An der Gemeindeversammlung wird der Baukredit für die Erweiterung der Notunterkunft in Ohringen genehmigt.
2024
August
Der Gemeinderat beschliesst über die Gültigkeit der Initiative und erklärt sie als teilgültig.
2024
8. November
Der Gemeinderat veröffentlicht den „Beleuchtenden Bericht“.
2024
13. November
Ein Rekurs gegen den „Beleuchtenden Bericht“ wird eingereicht.
2024
15. November
Der Bezirksrat Winterthur verfügt, dass die Initiative nicht von der Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 gestrichen wird.
2024
2. Dezember
Entscheid über die Initiative an der Gemeindeversammlung.
Die Initiative strebt eine gerechte Lösung für zusätzliche Unterkünfte für geflüchtete Personen in Seuzach an, um die Belastung von Ohringen zu minimieren und die soziale Integration zu fördern.
Erweiterung derUnterkunftskapazität
Überproportionale Belastung von Ohringen
Ungeeigneter Standort
Suche nach Alternativen
Initiativtext
Der Gemeinderat von Seuzach wird beauftragt, eine Kreditvorlage für die Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums für Asylsuchende (zusätzliche Wohneinheiten für mindestens 26 Personen) an einem oder mehreren Standorten ausserhalb des Ortsteils Ohringen auszuarbeiten und diese Vorlage den Stimmberechtigten anstelle seines Antrags für die Erweiterung der bestehenden Notunterkunft Ohringen zur Abstimmung vorzulegen.
Begründung
Gemäss Vorgaben des Kantons muss die Gemeinde Seuzach in Kürze 26 zusätzliche Unterkunftsplätze für geflüchtete Personen bereitstellen. Der Gemeinderat beabsichtigt, zu diesem Zweck die seit 2019 bestehende Notunterkunft an der Schulhausstrasse 67 in Oberohringen von bisher 30 auf 62 Plätze zu erweitern.
Diese Lösung führt zu einer weit überproportionalen Belastung des Ortsteils Ohringen und beansprucht zugleich das letzte noch freie Teilstück der Zone für öffentliche Bauten in diesem wachsenden Ortsteil, wo es schon länger an den nötigen Plätzen für Kinder-garten, Schule und Tagesstruktur fehlt.
Die bestehende Notunterkunft für Geflüchtete befindet sich an einem nicht wirklich geeigneten, verkehrsmässig ungünstigen Standort am Rand des Siedlungsgebiets. Eine Wohnzone wäre an dieser Lage gemäss kantonalem Richtplan nicht zulässig. Mit dem geplanten Ausbau der Anlage soll die Zahl der Unterkunftsplätze hier nun aber noch mehr als verdoppelt werden. Rund die Hälfte der von Seuzach aufzunehmenden Asyl-suchenden wären damit an diesem dezentralen, für eine soziale Integration der Betroffenen offensichtlich ungeeigneten Standort konzentriert, und in den benachbarten Wohngebieten würden die Verkehrsbelastung und die damit verbundenen Gefahren definitiv ein problematisches Ausmass annehmen.
Angesichts dieser gewichtigen, einseitig zulasten des Ortsteils Ohringen gehenden Nachteile, muss für die zusätzliche Notunterkunft ernsthaft nach einer besseren Lösung an einem anderen Standort ausserhalb Ohringens gesucht werden. Der Gemeinderat hat das nicht wirklich getan, sondern geprüfte Alternativen, aus zum Teil kaum haltbaren Gründen, allzu schnell verworfen. Die vorliegende Initiative verlangt darum, dass für einen oder mehrere möglichen Alternativstandorte ausserhalb Ohringens eine neue Kreditvorlage ausgearbeitet und den Stimmberechtigten anstelle der Ausbauvorlage für Oberohringen zur Abstimmung vorgelegt wird. Sollte die genannte Vorlage des Gemeinderats in der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 angenommen werden, ist die vorliegende Initiative als Antrag auf Wiedererwägung des betreffenden Gemeindebeschlusses zu verstehen.
Konkrete Möglichkeiten, 26 asylsuchende Personen ausserhalb von Ohringen zusätzlich unterzubringen, sehen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Initiative nicht nur an einigen der schon geprüften und verworfenen Standorte, sondern speziell auch bei den folgenden, der Gemeinde gehörenden Objekten:
- Oberwiesenstrasse 11
- Stationsstrasse 49
- Stadlerstrasse 2
- neu erworbene Wohnungen an der Stadlerstrasse 2, im Kirchgemeindehaus in Oberwies und an der Ecke Winterthurerstrasse/Breitestrasse
- auf dem Parkplatz Obstgarten (Standort für fixen oder provisorischen Wohnraum).

Wer und wo kann die Initiative unterschreiben?
Diese Unterschriftenliste darf nur von Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in der Politischen Gemeinde Seuzach unterzeichnet werden und ist handschriftlich auszufüllen.
Die Unterschriftenliste kann persönlich im Gemeindehaus Seuzach unterschrieben werden.